Allgemeine Geschäftsbedingungen der PubliBike AG

1 PRÄAMBEL
1.1 Anbieterin

PubliBike AG («Anbieterin») betreibt Bikesharing unter den Produkten PubliBike und Velospot.

1.2 Dienstleistungsangebot
Die Anbieterin ermöglicht ihren Kundinnen und Kunden («Kunden») die Selbstausleihe von Velos und E-Bikes («Velos») rund um die Uhr an dafür vorgesehenen Bikesharing-Stationen gegen Gebühr.

1.3 Kontaktadressen der Anbieterin
PubliBike AG-Kunden können sich an folgende Adresse wenden:

Kontaktadresse:
PubliBike AG
Weltpoststrasse 5
3015 Bern
Tel: +41 32 501 40 16
Web: www.publibike.ch

2 VERTRAGSGEGENSTAND UND -ABSCHLUSS
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Anbieterin bei der kurzzeitigen Nutzung von Velos im Rahmen ihres Bikesharing-Angebots. Die Tarife für die Nutzung von Velos sind im Kundenkonto und auf www.publibike.ch oder www.velospot.ch ersichtlich. Es gelten jeweils die Tarife und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung. Die Anbieterin kann jederzeit die Tarife anpassen. Bei einer Tarifanpassung behält der Kunde den Tarif, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war, bis zum Ablauf seines Abonnements.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Registrierung durch die Anbieterin zustande. Der Erhalt der Anmeldebestätigung zeigt dem Kunden an, dass seine Anmeldung bei der Anbieterin eingetroffen ist, von der Anbieterin angenommen wurde und der Vertrag somit zustande gekommen ist. Das Mindestalter für den Abschluss des Vertrages mit der Anbieterin beträgt 18 Jahre. Minderjährige ab 16 benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Eine Ausnahme gilt im Velospot-Netzwerk für Kunden in Basel:
Das Mindestalter von 14 Jahren ist zulässig, wenn der Benutzer im Besitz eines gültigen Führerscheins der Kategorie M (Mofa) ist und über eine elterliche Genehmigung zum Gebrauch des Velospot-Angebots verfügt.

Der Führerschein oder eine Kopie davon muss PubliBike AG vor dem Kauf eines Abonnements für das Basler Gebiet vorgelegt werden.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ein gültiges und zertifiziertes Dokument vorzulegen. PubliBike AG lehnt jede Haftung für die Vorlage falscher Dokumente oder die Übermittlung falscher Informationen ab.

Jeder Versuch von Betrug führt automatisch zur Löschung des Kundenkontos ohne Möglichkeit auf Rückerstattung.

Der Fall wird den zuständigen Behörden gemeldet.

3 KUNDENKONTO
3.1 Registrierung und Zugangsmedien

Kunden registrieren sich über die App oder die Webseite der Anbieterin durch die Angabe des Namens, E-Mail-Adresse und des Zahlungsmittels. Das Zugangsmedium kann vom Kunden definiert werden. Die Anbieterin hat mit ausgewählten Geschäftskunden Schnittstellen aufgebaut, damit sich deren Mitarbeiter, Studenten oder Kunden registrieren können. Die Angabe des Zahlungsmittels ist über diese Schnittstellen nicht immer gefordert.

Das Kundenkonto mit den dazugehörigen Zugangsmedien ist persönlich und nicht übertragbar. Bei Verlust eines Zugangsmediums muss der Herausgeber informiert werden und der Kunde muss im Kundenkonto entsprechende Änderungen vornehmen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, so haftet er für jegliche unbefugte Verwendung der Zugangsmedien durch Dritte (z.B. bei unerlaubter Weitergabe) und dadurch entstandene Schäden.

3.2 Änderung der persönlichen Daten
Der Kunde erfasst in seinem persönlichen Kundenkonto auf der App oder Webseite der Anbieterin innert zehn Arbeitstagen sämtliche Änderungen gegenüber den bei der Registrierung gemachten Angaben (z.B. Namenswechsel oder neues Zahlungsmittel).

3.3 Sperrung des Kundenkontos
Die Anbieterin behält sich vor, das Kundenkonto jederzeit temporär oder dauerhaft zu sperren (Entzug der Nutzungsberechtigung), sofern dies sachlich gerechtfertigt erscheint. Dies gilt insbesondere bei Nichtbezahlen der Rechnung, Vandalismus, Diebstahl des Velos, Verstoss gegen die Nutzungsvorschriften oder wenn der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommt. Die Leistungen bis zum Zeitpunkt der Sperrung werden abgerechnet. Bereits bezahlte Abonnementsgebühren werden nicht zurückerstattet.

4 NUTZUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Verfügbarkeit und Ausleihe

Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit einer Station oder eines Velos, auf dessen ordnungsmässigen Zustand, auf genügenden Ladezustand bei E-Bikes oder auf freie Abstellplätze an Bikesharing-Stationen.

Je nach Abonnement dürfen gleichzeitig mehrere Velos ausgeliehen werden. Die genaue Anzahl ist auf der Webseite der Anbieterin nachzulesen. Der Kunde haftet für die Nutzung aller Velos, die über sein Kundenkonto ausgeliehen wurden, auch wenn er das Velo nicht selbst fährt.

4.2 Überprüfung Velo-Zustand
Der Kunde ist verpflichtet, das Velo vor Fahrtantritt auf erkennbare Schäden zu überprüfen. Bei dieser Kontrolle ist insbesondere zu prüfen, ob Bremsen und Licht funktionieren und die Reifen genug Luft haben. Werden solche Schäden festgestellt, so darf das Velo nicht benutzt werden (ausgenommen rein ästhetische Schäden ohne Einfluss auf die Betriebssicherheit des Velos) und die Schäden müssen gemeldet werden. Der Kunde kann für solche Schäden haftbar gemacht werden. Die Meldung erfolgt über die App, über die Hotline oder den Live-Chat an den Kundendienst der Anbieterin.

4.3 Benutzung des Velos
Der Kunde darf die Velos nur in fahrfähigem Zustand verwenden. Nicht zulässig ist das Fahren eines Velos in einem Zustand mit verminderter Reaktionsfähigkeit, verursacht insbesondere durch Alkohol, Medikamente, Drogen, Übermüdung oder Erkrankung. Die Velos dürfen nur auf befestigten Strassen und Wegen gefahren werden. Der Kunde hat das Velo sorgsam zu behandeln. Es ist untersagt, das Velo zu rechtswidrigen oder anderen nicht vertragskonformen Zwecken zu benutzen. Die Nutzung des Velos für Rennveranstaltungen jeglicher Art ist untersagt. Die Strassenverkehrsgesetzgebung (Strassenverkehrsgesetz, Verkehrsregelverordnung) sind zu beachten, insbesondere das Verbot des Mitführens von Personen oder Tieren auf dem Velo oder im Korb. Für Velos mit einem Dynamo-Licht muss dieses manuell eingeschaltet werden. Das Mindestalter für die Nutzung des Velos und der E-Bikes werden ebenfalls durch die Strassenverkehrsgesetzgebung bestimmt. Für allfällige Bussen oder von ihm verursachte Schäden kommt der Kunde auf. Des weiteren gelten die unter Ziffer 5 aufgeführten Bestimmungen betreffend Schäden, Diebstahl und Unfall. Wenn das Velo unterwegs abgestellt wird, ist es während dieser Zeit durch das vorhandene elektronische Veloschloss zu sichern, indem das Veloschloss von Hand geschlossen wird und der Zwischenstopp durch das entsprechende Piktogramm auf dem Schlossdisplay bestätigt wird. Zwei grüne Doppel-Pieptöne, gefolgt von einem roten Piepton, um die Schliessung eines Velospot zu signalisieren.

4.4 Rückgabe des Velos
Die Rückgabe darf nur an einer offiziellen und aktiven PubliBike/Velospot-Station erfolgen. Auf der App oder der Webseite werden aktive Stationen angezeigt. Das Velo muss im Ausleihnetzwerk zurückgegeben werden. Bei der Rückgabe muss der Kunde das elektronische Schloss manuell verriegeln, indem er den Schlossbügel drückt, bis es einrastet. Die Rückgabe wird dem Kunden auf dem elektronischen Schloss durch ein Rückgabepiktogramm, im Kundenkonto in der App und auf der Website bestätigt. Wenn das Schloss nicht physisch verriegelt werden kann, ist der Kunde verpflichtet, das Velo zu sichern. Verlässt der Kunde das Velo, obwohl die Rückgabe nicht bestätigt wurde, so läuft die Ausleihe zu Lasten des Kunden weiter. Wenn das Velo nach 24 Std. nicht ordnungsgemäss zurückgegeben wurde, betrachtet die Anbieterin das Velo als verschollen (siehe Ziffer 5.1). Die registrierte Rückgabezeit bildet die Grundlage für die Abrechnung. Kann das Velo nicht an der gewünschten Station zurückgebracht werden, da diese voll oder ausser Betrieb ist, muss es zwingend an die nächstmögliche Station mit freien Abstellplätzen zurückgebracht werden. Kann das Velo trotz allen Bemühungen nicht ordnungsgemäss zurückgegeben werden, muss der Kundendienst unverzüglich informiert werden.
Unter ordnungsgemässer Rückgabe versteht man, dass kein Velo beschädigt wurde, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, und dass alle ausgeliehenen Velos quittiert an der Station zurückgegeben werden (Bestätigung der Rückgabe durch das Rückkehr-Piktogramm für PubliBike oder ein blinkendes grünes Licht am Schloss am Ende der Ausleihe an der Station für Velospot).

Sanktionen

Jede nicht ordnungsgemässe Nutzung des Velos, die einen administrativen Eingriff, das Verschieben eines Einsatzteams und/oder andere Massnahmen erfordert, führt zu Gebühren in Höhe von mindestens CHF 20.-, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Unter ordnungsgemäßer Nutzung versteht man, dass kein Fahrrad beschädigt wurde, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, und dass alle ausgeliehenen Fahrräder quittiert an der Station zurückgegeben wurden (Bestätigung der Rückgabe durch ein blinkendes grünes Licht am Schloss am Ende der Ausleihe an der Station). Die Mindeststrafe für das Nicht-Verriegeln des Fahrrads beträgt CHF 40.-.

Es ist auch zu beachten, dass etwaige Strafen zu den tatsächlichen Nutzungskosten der Fahrräder hinzukommen.

5 SCHÄDEN / DIEBSTAHL / UNFALL
5.1 Schäden / Diebstahl

Sofern durch die Benutzung der Velos Dritte geschädigt werden und eine gesetzliche Haftung des Kunden vorliegt, ist der Kunde vollumfänglich für den Schaden verantwortlich. Im Weiteren hat der Kunde für Schäden (inkl. Folgeschäden), Diebstahl oder Bergungskosten, welche er durch unsachgemässen Gebrauch der Velos oder durch Verletzung der Nutzungsbestimmungen verursacht, vollumfänglich Ersatz zu leisten. Schäden und Diebstähle sind der Anbieterin innerhalb von 24 Std. zu melden. Die Anbieterin hat das Recht, den Schaden für beschädigte, verschollene, gestohlene oder entwendete Velos gegenüber dem letzten registrierten Kunden geltend zu machen. Zu diesem Zweck kann die Anbieterin auf die elektronische Fahrtenaufzeichnung zurückgreifen. Dem Kunden steht der Gegenbeweis offen. Der Kunde hat bei einem Schaden/Diebstahl kein Anrecht auf Ersatz von erlittenem Schaden oder der Folgekosten. Im Falle eines Diebstahls eines unsachgemäss verriegelten Velos beträgt der Mindestschaden 3’600 CHF (E-Bike und Schloss) oder 2’300 CHF (mechanisches Velo), je nach Velotyp.

5.2 Unfall
Der Kunde erklärt, dass er gegen Unfall versichert ist. Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall der Anbieterin umgehend zu melden.
PubliBike AG lehnt jegliche Haftung im Falle von Unfällen, Stürzen und/oder Schäden, die durch den Kunden verursacht und Dritten mit einem gemieteten Velo zugefügt wurden, ab.
Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Dritten Sachschaden oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist zudem umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Auf Anforderung ist eine Kopie davon an die Anbieterin zu senden.

6 ABRECHNUNG
6.1 Abrechnung

Die Preise und Tarife von PubliBike AG werden in Schweizer Franken ausgedrückt und enthalten die Mehrwertsteuer.
Dem Kunden werden die Gebühren (Abonnements- sowie Nutzungsgebühren für das Velo) gemäss den im Kundenkonto publizierten Tarifen verrechnet. Der Kunde schuldet den Mietbetrag für die Nutzung des Velos bis zur ordnungsgemässen Rückgabe (siehe Ziffer 4.4). Grundlage für die Berechnung der Nutzungsgebühr bildet die Ausleihdauer. Wurde das Velo nicht korrekt zurückgegeben, läuft die Ausleihdauer für den letzten Kunden bis zur korrekten Rückgabe weiter. Bei Schwierigkeiten bei der Ausleihe, dem Zwischenstopp oder der Rückgabe muss der Kundendienst informiert werden.

Mit der Angabe des Zahlungsmittels erteilt der Kunde der Anbieterin die Ermächtigung, sämtliche in Zusammenhang mit der Nutzung des Angebotes anfallende Gebühren direkt dem Zahlungsmittel zu belasten. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass sein Zahlungsmittel gültig und genügend Deckung vorhanden ist.

Für Zahlungen mittels Kreditkarte (oder Bankkonto für Velospot) gelten immer auch die AGB der jeweiligen Finanzinstitute.

6.2 Beanstandung
Beanstandungen bezüglich der Rechnungsstellung haben innert dreissig (30) Tagen nach der Abbuchung zu erfolgen, ansonsten gilt diese als akzeptiert.

6.3 Zahlungsverzug
Im Falle von Zahlungsrückständen wird das Kundenkonto automatisch von der Anbieterin gesperrt.

7 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
7.1 Vertragsdauer

Die gewählte Vertrags- bzw. Abonnementsdauer ist im Kundenkonto ersichtlich.

7.2 Kündigung und Verlängerung
Der Kunde kann jederzeit vor Ablauf der Vertrags- bzw. Abonnementsdauer den Vertrag kündigen. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um die Dauer des gewählten Abonnements(1). Die Kündigung kann über das Kundenkonto auf der Website oder über die App erfolgen. Allfällige bis zum Ablauf des Abonnements aufgelaufene Kosten für getätigte Fahrten werden belastet. Allfällige Fahrtguthaben werden nicht zurückerstattet, können vom Kunden aber zu einem späteren Zeitpunkt, falls über den gleichen Account wieder ein Abo bezogen wird, aufgebraucht werden.

(1)ausser für Velospot. Der Kunde muss sein Abonnement am Ende der Laufzeit selbst erneuern.

Im Falle eines Jahresabonnements erhält der Kunde 45 Tage vor Ablauf der Abonnementsperiode vom Anbieter eine Erinnerung mit dem Hinweis auf die Erneuerung des Abonnements um ein weiteres Jahr und die damit verbundene erneute Belastung der Abonnementsgebühr, falls er bis zum Ende der Abonnementsperiode den Vertrag nicht gemäss den vorstehenden Bestimmungen kündigt. Allfällige bis zum Ablauf des Abonnements aufgelaufene Kosten für getätigte Fahrten werden belastet.

Für Velospot-Kunden wird eine E-Mail 10 Tage vor Ablauf des Abonnements verschickt, um das Ablaufdatum des Abonnements anzugeben und den Kunden zur Erneuerung des Abonnements einzuladen, falls gewünscht.

Aus wichtigen Gründen kann der Vertrag gemäss diesen AGB fristlos und ohne Schadenersatzfolgen für die kündigende Partei aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere das Eintreffen von Umständen, welche die Weiterführung der Geschäftsbeziehung unzumutbar machen (insbesondere schwere oder wiederholte Verletzung der vertraglichen Pflichten).

Ein Upgrade des Abonnements kann jederzeit vorgenommen werden und wird sofort gültig. Ein Upgrade liegt vor, wenn die Abonnementskosten eines neuen Abonnements höher ausfallen als die des aktuellen Abonnements.

Ein Downgrade des Abonnements kann jederzeit vorgenommen werden, wird aber erst nach Ablauf der im Kundenkonto angegebenen Abonnementsdauer gültig. Ein Downgrade liegt vor, wenn die Abonnementskosten eines neuen Abonnements tiefer ausfallen als die des aktuellen Abonnements.

Die in Punkt 7.2 beschriebenen Bedingungen können bei Geschäftskunden-Abonnements abweichen. Die Modalitäten des Abonnements sind im Kundenkonto ersichtlich.

8 DATENSCHUTZ
8.1 Allgemein

Die Anbieterin beachtet bei der Erfassung und Bearbeitung von Personendaten die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützt die Kundendaten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und behandelt diese vertraulich.

Sie erhebt, bearbeitet und speichert personenbezogene Daten nur soweit diese für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur, für die Rechnungsstellung sowie für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich für die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, benötigt werden.

8.2 Marktforschung, Kundenberatung und Marketing
Im Hinblick auf die Bereitstellung eines marktgerechten Angebots erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Anbieterin personenbezogene Daten zu Marktforschungs- (z.B. Kundenzufriedenheitsbefragung) und Beratungszwecken erfassen und bearbeiten darf.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anbieterin personenbezogene Daten für eigene Werbezwecke erfassen und bearbeiten darf.

Der Kunde hat jederzeit das Recht, der Anbieterin die Verwendung personenbezogener Daten ohne Angabe von Gründen zu untersagen, soweit die Verwendung für die Erbringung der Leistungen nicht notwendig ist. Für die Geltendmachung des Widerspruchsrechts siehe bei Punkt 8.4 Betroffenenrechte.

Personenbezogene Daten können nur soweit dies gesetzlich zulässig ist oder nach vorheriger Einwilligung des Kunden und im Rahmen des zuvor mitgeteilten Verarbeitungszweckes an Dritte, welche nicht als Auftragsverarbeiter gelten, bekannt gegeben werden.

8.3 GPS Tracking
Die Veloflotte kann mit einem GPS Tracker ausgerüstet werden, welcher die Route sowie den Aufenthaltsort des Velos aufzeichnet. Die dabei erfassten Geolokationsdaten dienen ausschliesslichen dem Zweck des Wiederauffindens der Velos und werden nur im Bedarfsfall verarbeitet.

8.4 Betroffenenrechte
Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, resp. die Berichtigung, Löschung respektive Vernichtung seiner Daten zu verlangen. Vorbehalten bleiben rechtliche Vorgaben, welche die Anbieterin zur Datenbearbeitung oder -bekanntgabe verpflichten oder berechtigen. Ist namentlich die Löschung der Daten aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, werden die Daten blockiert anstatt gelöscht.

Er kann die Bearbeitung seiner Daten, soweit diese nicht zur Erfüllung von ihm angeforderter Leistungen erforderlich ist, untersagen ebenso die Bekanntgabe seiner Daten an Dritte. Hat der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zu weiteren Datenverarbeitungen abgegeben, kann er diese jederzeit widerrufen.

Zur Geltendmachung der Rechte wendet sich der Kunde schriftlich (per Post) mit einer Kopie des Passes oder der ID an den Kundendienst von PubliBike.

8.5 Weitere Datenschutzerklärungen
Die einzelnen Bedingungen der Onlinedienste und die Datenschutzerklärung der Anbieterin informieren ergänzend über die Datenbearbeitungen bei PubliBike.

8.6 Beizug Dritter (Auftragsverarbeiter)
Die Anbieterin kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen und die dazu erforderlichen Daten den beigezogenen Dritten zugänglich machen. Der Auftragsverarbeiter ist denselben Pflichten bezüglich der Wahrung des Datenschutzes unterstellt wie die Anbieterin selber und darf – unter Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen – die Daten nicht für eigene Zwecke und nur im Auftrag sowie auf Weisung der Anbieterin bearbeiten. Die Anbieterin ist zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Haftung der Anbieterin

Die Anbieterin übernimmt keinerlei Verantwortung und schliesst jede Haftung aus für Schäden, die der Kunde aus der Abwicklung dieses Vertrages erleidet, es sei denn, der Anbieterin kann Vorsätzlichkeit oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Die Haftung der Anbieterin für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen.

Für am Velo und im Korb vergessene Gegenstände wird von der Anbieterin keine Haftung übernommen.

9.2 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet in erster Linie gemäss den in diesen AGB enthaltenen Vorschriften und subsidiär nach den gesetzlichen Regeln, wenn er das Velo beschädigt, nicht ordentlich zurückgibt oder entwendet, den Ausleihvorgang nicht korrekt ausführt oder seine Pflichten aus den AGB verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie z.B. Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Bergungskosten.

9.3 Versicherungen
Die Versicherung (Unfall und Sach- & Privathaftpflicht) ist Sache des Kunden.

9.4 Änderung der AGB
Die Anbieterin behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form unter Hinweis auf das Inkraftsetzungsdatum bekanntgegeben und gelten von diesem Datum an als von den Kunden zur Kenntnis genommen.

Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert Monatsfrist das Vertragsverhältnis kündigt (unter Beachtung von Ziffer 7.2).

9.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Als Gerichtsstand gilt Bern. Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien, für Klagen von PubliBike das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei zuständig. Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen, die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse des Kunden bestimmt sind.

Für Kunden mit ausländischem Wohn- bzw. Geschäftssitz gilt Bern als Betreibungsort und als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren.