ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Geltungsbereich und Reichweite
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Gegenstand und die Ausführung des Vertrages zwischen dem Kunden des Velospot®-Systems und der Intermobility AG über die Vermietung von Fahrrädern im Rahmen ihres Angebots von Selbstbedienungsfahrrädern.
Die aktuellste Fassung der AGB ist Bestandteil des Rechtsverhältnisses zwischen Intermobility AG und dem Kunden und kann jederzeit online unter www.intermobility.ch eingesehen werden.
Die Kontaktdaten von Intermobility AG lauten wie folgt:
Intermobility AG
18a rue de la Gabelle
2503 Biel / Bienne
+41 (0) 32 322 90 00
velospotswiss@intermobility.ch
Die vorliegenden AGB gelten für Kunden des Velospot-Zone Aarau.
Die Intermobility AG kann nicht garantieren, dass alle ihre öffentlichen Partner in den Zonen bleiben werden. Jeder Bereich hat seine eigenen Nutzungsbestimmungen. Im Falle eines Mehrzonenabonnements ist der Kunde verpflichtet, alle Nutzungsbedingungen der einzelnen Zonen einzuhalten. Bei Änderungen im Angebot, insbesondere bei der Reduzierung des Angebots in den Städten, ist Intermobility gegenüber seinen Kunden nicht rückerstattungspflichtig. Intermobility AG.
TARIFE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Preise und Tarife der Angebote der INTERMOBILITY AG verstehen sich in Schweizer Franken und inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer (MwSt). Die für die Nutzung des Velospot®-Systems jeweils gültigen Preise und Tarife sind auf www.intermobility.info einsehbar. Sie betreffen insbesondere Kosten, Zuschläge bei Überschreitung der zulässigen Frist oder bei nicht ordnungsgemässer Verwendung des Systems. Die Preise in den Angeboten und Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich verbindlich. Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bleiben vorbehalten. INTERMOBILITY AG behält sich aber das Recht vor, die Preise und Tarife in regelmässigen Abständen anzupassen.
Die anfallenden Mietkosten bemessen sich nach der effektiven Mietdauer des Fahrrads zwischen der Übernahme der Verantwortung und der korrekten und endgültigen Rückgabe an den dafür vorgesehenen Orten. Bei falscher Rückgabe des Fahrrads und ohne telefonische Benachrichtigung des Kundendiensts wird der Mietvertrag auf Kosten des Kunden fortgesetzt und das rollende Material bleibt in der Verantwortung des Kunden. Die zusätzlichen Mietgebühren werden von der Kreditkarte oder dem Bankkonto abgebucht. Bei Zahlungsverzug ist INTERMOBILITY AG berechtigt, den Kunden per E-Mail zu mahnen und den Zugang des Kunden zu seinen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren.
Mit der Angabe des Zahlungsmittels erteilt der Kunde der Anbieterin die Ermächtigung, sämtliche in Zusammenhang mit der Nutzung des Angebotes anfallende Gebühren direkt dem Zahlungsmittel zu belasten. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass sein Zahlungsmittel gültig und genügend Deckung vorhanden ist.
Für Zahlungen mittels Kreditkarte gelten immer auch die AGB der jeweiligen Finanzinstitute.
Beanstandungen bezüglich der Rechnungsstellung haben innert dreissig (30) Tagen nach der Abbuchung zu erfolgen, ansonsten gilt diese als akzeptiert.
BENUTZUNG DES SYSTEMS
Jahres-Abonnement für regelmässige Nutzung und Zugriff auf das System
Der Kunde muss sich über die Webseite www.intermobility.info oder über die Applikation registrieren. Die Kundendaten und das gelöste Abonnement werden einem personenbezogenen Profil hinterlegt. Die Kundendaten sind verschlüsselt und sind nicht öffentlich einsehbar.
Das Abonnement wird mit dem Anklicken des Buttons «Kaufen» gelöst. Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und INTERMOBILITY AG kommt zustande, wenn INTERMOBILITY AG nach Erhalt der Bestellung eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden sendet.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner personenbezogenen Daten (Änderung der Anschrift, des Namens usw.) der INTERMOBILITY AG unverzüglich mitzuteilen.
Je nach Zone wird bei der ersten Registrierung eine Gebühr erhoben. Diese entfällt bei der Verlängerung eines der Abonnemente.
Die Ermässigung und / oder Rückerstattung von bereits geleisteten Abonnement- oder Zahlungsgebühren ist ausgeschlossen.
Der Zugriff des Kunden auf das Velospot®-System erfolgt über eine Karte oder einen Code, mit dem je nach Netzwerk ein oder mehrere Fahrräder angemietet werden können. Die Karte wird dem Kunden nach seiner Registrierung und Zahlung des Abonnements zugesandt, sofern er eine bestellt hat. Der Code wird per E-Mail versendet.
Die Karte und / oder der Code sind persönlich und können nicht übertragen werden. Sie müssen daher sorgfältig aufbewahrt werden.
Der Kunde haftet für den Missbrauch seiner Karte und / oder seines Codes (z.B. durch Dritte) und daraus resultierende Schäden.
Der Verlust oder Diebstahl der Karte und / oder des Codes muss der INTERMOBILITY AG unverzüglich mitgeteilt werden.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Karte wird dem Kunden eine Gebühr von 10 CHF für den Ersatz und / oder die Sperrung seines Kontos berechnet.
Bei mutmasslichem Missbrauch behält sich die INTERMOBILITY AG ausdrücklich das Recht vor, die Karte und / oder den Code des Kunden ohne Angabe von Gründen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt auch bei negativem Saldo des Kunden nach Benachrichtigung per E-Mail.
Ohne Basisgebühr Abo für gelegentliche Nutzung
Sofern er die Bedingungen dieser AGB erfüllt, ist es jedem Kunden möglich, über die Applikation und die Website ein Ohne Basisgebühr Abo zu erwerben. Beim Kauf eines Ohne Basisgebühr Abos muss der Kunde genaue personenbezogene Daten angeben. Die Bezahlung erfolgt direkt über die Kreditkarte oder das Bankkonto des Kunden. Eine ordnungsgemäße Rückgabe der Fahrräder ist in jedem Fall erforderlich. Unter korrekter Rückgabe wird verstanden, dass kein Fahrrad beschädigt, verloren oder gestohlen wurde und alle gemieteten Fahrräder in einer Station abgegeben werden (Rückgabebestätigung durch blinkendes grünes Licht auf dem Vorhängeschloss am Ende der Anmietung).
Für ein Ohne Basisgebühr Abo kann ein maximaler Tagesbetrag für die Miete der Fahrräder festgelegt werden. Ob und wie hoch die Tagesmiete für Fahrräder ist, ist bei den Tarifen und Preisen einsehbar.
Mindestalter
Das Mindestalter für die Verwendung des Velospot®-Systems beträgt 16 Jahre.
Die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters ist für minderjährige Nutzer (unter 18 Jahren) erforderlich.
Mit seiner Unterschrift haftet der gesetzliche Vertreter für Verstöße gegen diese AGB.
Verfügbarkeit von Fahrrädern
INTERMOBILITY AG und ihre Partner (Vereine oder Sozialunternehmen) bemühen sich, eine grosse Anzahl an Standorten und jeweils eine angemessene Anzahl von Fahrrädern anzubieten. INTERMOBILITY AG versucht zudem sicherzustellen, dass die unterschiedlichen Fahrrad-Typen ausgeglichen im jeweiligen Stadtgebiet verteilt sind.
Die Bereitstellung von verfügbaren Fahrrädern kann jedoch in keiner Weise garantiert werden, und bei Abwesenheit eines Fahrrad-Typs an einem bestimmten Standort wird keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.
Die Standorte für das Ausleihen von Fahrrädern können sich ändern (Stationen). Im Falle einer Auflösung, eines Orts- oder Statuswechsels (gemischte oder exklusive Stationen) wird keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.
Kunden werden jedoch gebeten, wiederholt auftretende Mängel an verfügbaren Fahrrädern oder Vorschläge für Standortänderungen von Stationen oder Standorte für neue Stationen zu melden.
VERWENDUNG DER FAHRRÄDER
Überprüfung des Fahrradzustands
INTERMOBILITY AG und ihre Partner (Verbände und Sozialunternehmen) sind bestrebt, die Fahrräder in einem sicheren Betriebszustand zu halten und regelmäßige Überprüfungen und Wartungsarbeiten durchzuführen.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, das Fahrrad vor dem Gebrauch auf sichtbare Mängel oder Beschädigungen (Bremsen, Lichter, Ladezustand des Akkus usw.) zu überprüfen. Ein nicht funktionsfähiges Fahrrad darf nicht benutzt werden und festgestellte Schäden sind unverzüglich der INTERMOBILITY AG mitzuteilen.
Jedes Fahrrad, bei dem während des Gebrauchs eine Funktionsstörung auftritt oder festgestellt wird, muss sofort angehalten und sicher abgestellt werden (Schliessen des elektronischen Schlosses). Eine Benachrichtigung muss unverzüglich an INTERMOBILITY AG gesendet werden, um die Rückführung des Fahrrads durchzuführen.
Sobald die operativen Abteilungen von INTERMOBILITY AG dies bemerkt haben, wird dem Kunden ein Entschluss gemäss dem fraglichen Fall mitgeteilt. Es werden auch die möglichen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Vorfall erwähnt (Verantwortlichkeiten, Rückerstattung von Gutschriften, Strafen usw.).
Während einer laufenden Kontrolle oder am Ende des Mietverhältnisses kann der Kunde für nicht gemeldete Schäden haftbar gemacht werden.
Benutzung von Fahrrädern
Der Kunde muss die gemietete Ausrüstung und das zur Verfügung stehende Material mit Respekt und Sorgfalt behandeln. Die gemieteten Fahrräder dürfen ausschliesslich für die Beförderung des Kunden verwendet werden.
Es ist dem Kunden strengstens untersagt, Fahrräder für illegale oder unkonventionelle Zwecke (Rennen, Stunts usw.) zu verwenden und / oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Anmietung mehrerer Fahrräder per Karte in den betreffenden Netzen bleibt vorbehalten.
Dem Kunden wird dringend geraten, beim Benutzen der Fahrräder immer geeignete und gut sichtbare Schutzkleidung (Fahrradhelm, geschlossene Schuhe, Reflexstreifen usw.) zu tragen. Die Schutzkleidung ist nicht Bestandteil der Ausrüstung und wird von INTERMOBILITY AG nicht zur Verfügung gestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorschriften (Verkehrsrecht, Verkehrsregeln) jederzeit zu beachten und einzuhalten. Es ist dem Kunden untersagt, andere Personen auf dem Fahrrad zu transportieren.
Der Kunde darf nur die Fahrräder benutzen, die in betriebsbereitem Zustand sind. Dazu gehört auch die einwandfreie Funktion der Scheinwerfer. Ein Fahrrad, dessen Scheinwerfer nicht leuchten, darf nicht gemietet werden.
Der Kunde darf die Fahrräder nur dann benutzen, wenn sein Gesundheitszustand dies zulässt. Insbesondere muss der erlaubte Blutalkoholspiegel eingehalten werden.
Der Kunde ist für Geldstrafen oder Schäden, die sich aus einer unsachgemässen Verwendung ergeben, persönlich haftbar.
Bei der Rückgabe müssen die Fahrräder durch Verriegeln des Hinterrads (Schliessen des elektronischen Schlosses) gegen Diebstahl gesichert werden.
Bei der Rückgabe an die Station muss die Schliessvorrichtung eine grüne LED anzeigen. Der Kunde muss diese Informationen überprüfen, um den Mietvorgang korrekt abzuschliessen oder den Vorgang zu wiederholen, bis das grüne Licht an der Schliessvorrichtung sichtbar ist. Wenn eine rote LED blinkt, wird die Vermietung mit den daraus resultierenden Kosten und Verantwortlichkeiten fortgesetzt.
Rückgabe der Fahrräder
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad an einem der dafür vorgesehenen Standorte in den gekennzeichneten Velospot®-Stationen zurückzugeben (siehe Smartphone-App). Im Falle einer falschen Rückgabe wird der Mietvertrag mit den daraus resultierenden Kosten und Verantwortlichkeiten fortgesetzt. Bei Überschreitung der maximalen Mietdauer von 24 Stunden gilt das Fahrrad als gestohlen.
Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.
Strafen
Jede nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Fahrrad, die eine administrative Intervention, die Anreise eines Feldteams und/oder andere Maßnahmen erfordert, führt zu Kosten in Höhe von mindestens CHF 20.-, die vom Kunden zu tragen sind. Durch bestimmungsgemäßen Gebrauch wird verstanden, dass kein Fahrrad beschädigt, verloren oder gestohlen wurde und alle gemieteten Fahrräder in einer Station abgegeben werden (Rückgabebestätigung durch blinkendes grünes Licht auf dem Vorhängeschloss am Ende der Anmietung). Die Mindeststrafe für das Nichtverriegeln des Fahrrads beträgt CHF 40.-.
Es wird außerdem davon ausgegangen, dass eventuelle Strafen zusätzlich zu den Kosten für die tatsächliche Nutzung der Fahrräder anfallen.
Kosten pro Miete (maximal 24 Stunden)
Die maximalen Kosten pro Miete betragen CHF 20.- bei der Nutzung der Fahrräder im mechanischen Modus und CHF 45 bei der Aktivierung des Fahrradakkus über das Schloss. Ein Fahrrad darf nicht länger als 24 Stunden ausgeliehen werden, ohne dass es erneut an einer Station abgestellt wird. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Fahrrad als gestohlen.
SCHÄDEN, DIEBSTAHL UND UNFÄLLE
Schäden und Diebstahl
Der Kunde haftet für alle direkten oder indirekten Schäden (einschliesslich Diebstahlsschäden), die durch seine unsachgemässe Nutzung des Fahrrads entstehen. Gegebenenfalls ist er verpflichtet, Schadensersatz in Höhe aller anfallenden Kosten zu leisten. Bei Diebstahl eines schlecht abgeschlossenen Fahrrads beträgt der minimale Schaden 3.600- CHF (Ebike und Vorhängeschloss) oder 2.300- CHF (mechanisches Fahrrad und Vorhängeschloss).
Wir machen den Kunden darauf aufmerksam, dass die INTERMOBILITY AG nicht unbedingt Eigentümer der Fahrräder ist und dass die jeweiligen Eigentümer im Schadensfall berechtigt sind, direkt gegen den Kunden vorzugehen oder die Aufgabe an INTERMOBILITY AG zu delegieren.
Im Schadensfall kann der Kunde keine Entschädigung von INTERMOBILITY AG verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden, Fahrraddiebstahl oder Unfälle unverzüglich an INTERMOBILITY AG zu melden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Benutzers, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, um eventuelle Schäden bei der Anmietung von Velospot®-Fahrrädern abzudecken.
Unfälle
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sich gegen Unfälle und Schäden Dritter ausreichend zu versichern, um eventuelle Schäden bei der Anmietung von Velospot®-Fahrrädern abzudecken.
Da der Kunde verpflichtet ist, eine ausreichende Versicherung abzuschliessen, lehnt die INTERMOBILITY AG jegliche Haftung für Unfälle, Stürze und / oder Schäden Dritter ab, die durch ein vom Kunden gemietetes Fahrrad verursacht wurden.
Sachschäden, die durch einen Unfall, Schäden an Dritten und / oder einen Sturz verursacht wurden, sind der INTERMOBILITY AG unverzüglich zu melden. Im Falle eines Unfalls, eines Schadens an Dritten und / oder eines Sturzes, der zu Verletzungen oder zu Sachschäden am Eigentum Dritter führt, ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, die Polizei zu alarmieren und einen Unfallbericht zu erstellen. Eine Kopie des ausgefüllten Unfallberichts muss so schnell wie möglich an die INTERMOBILITY AG gesendet werden.
HYBRIDFAHRRÄDER UND DYNAMO
Dynamo
Die Hybridfahrräder sind mit einem herkömmlichen Reifendynamo ausgestattet, um bei der Anmietung von Fahrrädern die Fahrradscheinwerfer einschalten zu können. Der „Nabendynamo“ am Vorderrad wurde durch einen „Nabenmotor“ ersetzt. Die Handhabung der Beleuchtung je nach Lichtverhältnissen, liegt unter Beachtung der Sicherheits- und Verkehrsvorschriften in der Verantwortung des Kunden.
INTERMOBILITY AG empfiehlt jedoch, den Dynamo jederzeit zu verwenden, um eine bessere Sichtbarkeit des Kunden für andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Verwendung der Batterie und der Hybridfahrräder
Bei Velospot-Hybrid-Fahrrädern kann ausschliesslich der Velospot-Batterie verwendet werden.
Nur das mit dem Akku gelieferte Ladegerät kann zum Laden des Akku-Velospots verwendet werden.
Der Akku und das Velospot-Ladegerät dürfen nicht bei anderen Hybridfahrrädern und e-bikes verwendet werden.
Ausleihe von Kundenakku und Ladegerät
Der Kundenakku und das Ladegerät werden beim Kauf eines Classic+-Abonnements jährlich an den Kunden ausgeliehen. Der Akku und das Ladegerät bleiben Eigentum von Intermobility AG und müssen am Ende der Gültigkeit des Classic+-Abonnements an Intermobility AG zurückgegeben werden. Bei Verlängerung des Classic+-Abonnements erhält der Kunde einen neuen Akku und ein neues Ladegerät zur Verwendung.
Die Rückgabe des Akkus und des Ladegeräts sowie deren Abholung erfolgt in den auf der Velospot-Website im Bereich „Preise“ angegebenen Räumlichkeiten unter Vorlage des mit diesem Dokument gelieferten Einzahlungsformulars. Eine Funktionsprüfung des Akkus sowie des Ladegeräts wird von Intermobility AG bei deren Rückgabe durchgeführt.
Im Falle von Verlust, Diebstahl und Nichtrückgabe des Kundenakkus am Ende der Gültigkeitsdauer des Abonnements oder einer Verschlechterung, die seine Verwendung nicht mehr zulässt, gehen die Kosten des Akkus zu Lasten des Kunden. Diese Kosten betragen 160 CHF.- inkl. MwSt.
Im Falle von Verlust, Diebstahl und Nichtrückgabe des Ladegeräts am Ende der Gültigkeitsdauer des Abonnements oder einer Beschädigung, die seine Verwendung nicht mehr zulässt, gehen die Kosten des Ladegeräts zu Lasten des Kunden. Diese Kosten betragen 30 CHF inkl. MwSt.
Der Kunde hat die Möglichkeit, einen zweiten Akku oder ein zweites Ladegerät zu einem jährlichen Preis von 160 CHF inkl. MwSt. für den Akku und 30 CHF inkl. MwSt. für das Ladegerät auszuleihen.
Verwendung des Akkus und Ladegeräts
Jegliche unkonventionelle Verwendung des Ladegeräts und des Akkus ist ausdrücklich verboten. Es wird insbesondere empfohlen, eine unbeaufsichtigte Aufladung des Li-On-Akkus zu vermeiden.
Beim Laden des Akkus müssen alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Die ausgeliehenen Geräte sind unverzüglich an die Intermobility AG zurückzugeben, sobald der Kunde einen Defekt oder eine Beschädigung feststellt. Gleiches gilt, wenn der Kunde einen Unfall mit einem Velospot-Fahrrad erlitten hat.
Die Leihausrüstung ist an eine ausschliessliche Nutzung des Velospot-Systems gebunden.
Es ist strengstens verboten, den Akku sowie das Ladegerät zu öffnen, zu zerschneiden oder zu zerdrücken.
Es ist verboten, den Akku und das Ladegerät wegzuwerfen. Die Rückgabe Letzterer erfolgt ausschliesslich in den Räumlichkeiten, die in der Rubrik „Preise“ auf der Velospot-Webseite angegeben sind.
Intermobility AG lehnt jede Verantwortung im Falle eines Unfalls ab, der auf eine nicht konforme Verwendung oder Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln bei der Verwendung der ausgeliehenen Geräte zurückzuführen ist.
Allgemeine Nutzungsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen für die Verwendung des Akkus und des Ladegeräts (Liste nicht vollständig)
Der Kunde hat den Akku und dessen Verpackung vor dem ersten Laden sorgfältig auf Beschädigungen oder Verformungen zu prüfen. Der Akku ist nicht aufzuladen, wenn ein Fehler vorliegt.
Der Akku ist auf einer feuerfesten, hitzebeständigen und nichtleitenden Oberfläche aufzuladen. Der Akku darf nicht auf entflammbaren Oberflächen wie Teppiche, Parkett oder anderen brennbare Materialien aufgeladen werden. Das Aufladen muss abseits von brennbaren flüssigen oder festen Materialien erfolgen.
Eine aufgeblähte Batterie ist ein Anzeichen für ein fehlerhaftes oder defektes Produkt. Das Aufladen des Akkus ist in diesem Fall stickt zu vermeiden.
Nach dem Gebrauch des Akkus in einem Fahrrad muss dieser vor einem Wiederaufladen erst abkühlen. Das Aufladen eines heissen Akkus ist stets zu vermeiden.
Der Akku ist nach Abschluss des Ladevorgangs niemals erneut aufzuladen. Denn vom ersten Moment an sendet das Ladegerät einen starken Strom aus, der zu einer Überhitzung und direkt zu einer Verbrennung führen kann.
Der Akku darf nicht an Orten gelagert werden, die zu heiss (über 40° C) oder zu kalt (-5° C) sind. Die Umgebungstemperatur sollte idealerweise zwischen 5° und 40° C liegen. Lassen Sie Ihren Akku beispielsweise nicht in einem Fahrzeug oder direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt.
SONDERBESTIMMUNGEN FÜR PRIVATPARTNER
Begünstigte
Mitarbeiter von Partnerunternehmen der Intermobility AG können für ihr Abonnement von Sonderkonditionen profitieren.
Der Nutzer stimmt den besonderen ABG für sein Sonderabonnement zu. Die Sonderbestimmungen sind auf der Webseite beschrieben (siehe Beschreibung des Abonnements auf der Website).
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag wird mit dem Kunden auf unbestimmte Zeit geschlossen, die nicht kürzer sein darf als die Laufzeit des vom Kunden abonnierten Abonnements. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag bei Vorliegen wesentlicher Umstände (Gesundheitszustand, Umzug) mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail mit entsprechenden Nachweisen erfolgen.
Eine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen oder im Zusammenhang mit dem Kauf von Fahrtguthaben ist ausgeschlossen.
Verantwortung der INTERMOBILITY AG
Die INTERMOBILITY AG erbringt ihre Dienstleistungen auf dem neuesten Stand der Technik, mit grösster Sorgfalt und mit geeigneten Mitteln. INTERMOBILITY AG lehnt jedoch jegliche Gewährleistung oder Haftung für eine Verpflichtung zum Erfolg oder Ergebnis gegenüber dem Kunden ab.
Soweit gesetzlich zulässig und in Ermangelung von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, haftet die INTERMOBILITY AG in keinem Fall für ihre Tätigkeiten oder die ihrer Hilfskräfte und Betriebspartner. Insbesondere ist die Haftung von INTERMOBILITY AG für indirekte Schäden oder Schäden, die Dritten entstanden sind, ausgeschlossen.
Verantwortung des Nutzers
Die Verantwortung des Kunden richtet sich nach diesen AGB und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Alle Nebenkosten im Zusammenhang mit Schäden wie Reparatur-, Immobilisierungs- oder Sachverständigenkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt, dass einige Fahrräder mit einem Geolokalisierungssystem ausgestattet sind und die Routen anonym registriert werden können. Der Kunde stimmt der Erhebung dieser Daten ausdrücklich zu.
Die INTERMOBILITY AG verpflichtet sich, bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten das geltende schweizerische Recht zu beachten. Der Kunde kann jederzeit Zugang zu seinen Daten verlangen und ermächtigt INTERMOBILITY AG, seine Daten während der Vertragslaufzeit zu erheben, zu verarbeiten und zu verwerten.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten ist ausgeschlossen.
Änderungen der AGB
INTERMOBILITY AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern und / oder zu ergänzen.
Die aktuell gültige Fassung der AGB finden Sie unter www.intermobility.ch und diese gilt als vom Nutzer anerkannt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschliesslich schweizerischen materiellen Rechts.
Gerichtsstand ist der Sitz der INTERMOBILITY AG, der sich derzeit in Biel / Bienne, Schweiz, befindet. INTERMOBILITY AG behält sich jedoch das Recht vor, den Benutzer vor jeder anderen zuständigen Gerichtsbarkeit zu verklagen.