Der Kunde darf die Fahrräder nur dann benutzen, wenn sein Gesundheitszustand dies zulässt. Insbesondere muss der erlaubte Blutalkoholspiegel eingehalten werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorschriften (Verkehrsrecht, Verkehrsregeln) jederzeit zu beachten und einzuhalten. Es ist dem Kunden untersagt, andere Personen auf dem Fahrrad zu transportieren.
Das Fahrradlicht müssen über den Dynamo eingeschaltet werden, wenn das Fahrrad mechanisch betrieben wird.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, das Fahrrad vor dem Gebrauch auf sichtbare Mängel oder Beschädigungen (Bremsen, Lichter, Ladezustand des Akkus usw.) zu überprüfen. Ein nicht betriebsbereites Fahrrad darf nicht benutzt werden und festgestellte Schäden müssen unverzüglich an die Hotline gemeldet werden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung zur Deckung möglicher Schäden bei der Anmietung von velospot®-Fahrrädern abzuschließen.
Der Kunde haftet für alle direkten oder indirekten Schäden (einschließlich den Verlust nach Diebstahl), die durch eine von ihm zu vertretende missbräuchliche Verwendung des Fahrrads entstehen.
Gegebenenfalls ist er verpflichtet, Schadensersatz in Höhe aller anfallenden Kosten zu leisten. Bei Diebstahl eines schlecht abgeschlossenen Fahrrads beträgt der minimale Schaden 3'600 CHF (E-Bike und Schloss) oder 2'300 CHF (mechanisches Fahrrad und Schloss) je nach Fahrradtyp.
VERWENDUNG DES AKKUS
Bei Velospot-Fahrrädern kann ausschliesslich der Velospot-Akku verwendet werden.
Nur das mit dem Akku gelieferte Ladegerät kann zum Laden des Akku-Velospots verwendet werden.
Der Akku und das Velospot-Ladegerät dürfen ausschliesslich bei Ausrüstung von Velospot verwendet werden.
Jede andere Verwendung des Ladegeräts und des Akkus ist strengstens untersagt.
Beim Laden des Akkus müssen alle Sicherheitsvorkehrungen gemäss Gebrauchsanweisung eingehalten werden.
Die ausgeliehenen Geräte sind unverzüglich an PubliBike AG zurückzugeben, sobald der Kunde einen Defekt oder eine Beschädigung feststellt. Gleiches gilt, wenn der Kunde einen Unfall mit einem Velospot-Fahrrad erlitten hat.
Es ist strengstens verboten, den Akku sowie das Ladegerät zu öffnen, zu zerschneiden oder zu zerdrücken.
Es ist verboten, den Akku und das Ladegerät wegzuwerfen. PubliBike AG lehnt jede Verantwortung im Falle eines Unfalls ab, der auf eine nicht konforme Verwendung oder Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln bei der Verwendung der ausgeliehenen Geräte zurückzuführen ist.